2026 wird für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Baselbiet zum politischen Schlüsseljahr: Gleich mehrere kantonale Vorlagen betreffen direkt Eigentum, Energievorschriften und die Mitsprache bei Gesetzen. Der Hauseigentümerverband Baselland (HEV BL) ist bei allen vier Vorlagen engagiert – mit einer eigenen Initiative und mehreren Nein-Parolen.
Transparenz- und Mitwirkungsinitiative
Den Auftakt am 8. März macht die vom HEV lancierte Transparenz- und Mitwirkungsinitiative. Unter dem Haupttitel «Kontrolle behalten – Demokratie und Rechtsstaat stärken» will sie im Kanton Basel-Landschaft die sogenannte abstrakte Normenkontrolle einführen. Künftig könnten Gesetze, Verordnungen und Dekrete direkt nach ihrer Verabschiedung gerichtlich überprüft werden, ohne dass Betroffene zuerst ein konkretes Verfahren durchlaufen müssen. Das überparteiliche Initiativkomitee spricht von «transparenten und zügigen rechtlichen Verfahren» und will Betroffene – etwa bei Bau-, Energie- oder Raumplanungsrecht – besser einbinden. Für den HEV BL steht die Stärkung des Rechtsschutzes im Vordergrund: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollen sich gegen Eingriffe in ihre Nutzungs- und Eigentumsrechte wehren können, bevor neue Regeln auf ihre Liegenschaften angewendet werden.
Solar-Initiative: Solardachpflicht und Nachrüstung
Ebenfalls kommt am 8. März 2026 Urne die von der SP lancierte formulierte Gesetzesinitiative «Potential nutzen – Versorgung sichern: Für eine vorausschauende Energiepolitik im Baselbiet», an die Urne. Die sogenannte Solar-Initiative sieht eine grundsätzliche Solardachpflicht vor: Auf Neubauten müssten Photovoltaikanlagen erstellt werden; Industrie-, Gewerbe- und öffentliche Bauten wären bis 2035 nachzurüsten. Bestehende private Häuser sollen dann nachgerüstet werden, wenn ohnehin grössere Umbauten durchgeführt werden und das Dach geeignet ist. Der HEV BL lehnt die Vorlage ab. Er teilt die Einschätzung anderer Wirtschaftsakteure, wonach die obligatorische Nachrüstung bestehender Bauten einen «zu grossen Eingriff in die Eigentumsgarantie» darstellt – zumal der Ausbau der Photovoltaik im Baselbiet bereits ohne Pflicht stark zunehme. Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer geht es damit um mögliche zusätzliche Investitionspflichten bei Neubau und Sanierung, höhere Baukosten sowie ein dichteres Netz an energetischen Vorgaben, das insbesondere ältere Eigentümer finanziell belasten kann.
Kreislaufwirtschaft: Neue Ziele, unklare Folgen
Mit dem geplanten Verfassungsartikel zur Kreislaufwirtschaft soll die Kantonsverfassung um Grundsätze zum schonenden Umgang mit Rohstoffen, Abfällen und Abwasser ergänzt werden. Grundlage ist eine parlamentarische Initiative (2021/731); der Landrat hat den entsprechenden Text in zweiter Lesung verabschiedet. Der HEV BL lehnt die Vorlage ab und sagt Nein am 8. März zur Verfassungsändern Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer stellt sich die Frage, ob mit dem neuen Artikel ein zusätzlicher Hebel geschaffen wird, um künftige Auflagen zu legitimieren. Der HEV BL warnt vor einer «Aufweichung des Eigentumsschutzes» durch immer neue umwelt- und ressourcenpolitische Bestimmungen auf Verfassungs- und später Gesetzesstufe.
«Energiepolitik nur mit der Bevölkerung»: Mitsprache bei Heizungsverboten
Voraussichtlich am 1, Juni 2026 wird über die formulierte Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung» abgestimmt. Auslöser ist das Baselbieter Energiedekret, das seit Oktober 2024 gilt und vorsieht, dass ab 1. Januar 2026 keine fossilen Heizungen mehr ersetzt werden dürfen. Für den HEV BL steht dabei zweierlei auf dem Spiel: Zum einen die Mitbestimmung der Bevölkerung bei weitreichenden energiepolitischen Weichenstellungen, zum anderen der Erhalt von Wahlmöglichkeiten beim Heizungsersatz in bestehenden Liegenschaften. Die Initiative verlangt, im Energiegesetz jene Bestimmungen zu streichen, die es dem Landrat erlauben, zentrale energiepolitische Entscheide – etwa Verbote oder Ersatzpflichten bei Heizsystemen – über Dekrete zu regeln. Künftig sollen solche Entscheide direkt im Gesetz stehen und damit dem fakultativen Referendum unterliegen.

