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Von wegen digitale Offensive

HEV BL
19.12.2024

Die Antwort der Regierung auf die Interpellation von Christine Frey ist in mehrfacher Hinsicht unbefriedigend. Dass der Regierungsrat sich hinter bestehenden gesetzlichen Grundlagen verschanzt, mag juristisch korrekt sein, aber es ist alles andere als zeitgemäss. Besonders in einer Epoche, in der das Stockwerkeigentum zunimmt und Digitalisierung auf der politischen Agenda ganz oben steht, sollte eine praxisnahe, bürgerfreundliche Lösung selbstverständlich sein.

Die Argumentation, die bestehende Praxis der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) sei aufgrund der Solidarschuld im Obligationenrecht unumgänglich, ist nicht überzeugend. Rechtliche Grundlagen sind wichtig, dürfen aber nicht zum Selbstzweck werden. Es ist Aufgabe einer modernen Verwaltung, bestehende Prozesse laufend zu hinterfragen und – wo nötig – zu modernisieren. Gerade im Bereich der Digitalisierung betont der Regierungsrat ja immer wieder seine Ambitionen. So schreibt er in seiner Strategie zur digitalen Transformation, dass Effizienzgewinne erzielt und Prozesse kundenfreundlicher gestaltet werden sollen. Warum diese Prinzipien nicht auf die BGV angewandt werden, bleibt sein Geheimnis.

Auch die Behauptung, eine Anpassung würde den Verwaltungsaufwand erheblich erhöhen, ist kritisch zu hinterfragen: Viel eher würde eine Digitalisierung der Rechnungsstellung mittelfristig Kosten einsparen und die Prozesse für alle Beteiligten – inklusive der BGV – vereinfachen. Dass man hier von unverhältnismässigen Kosten spricht, zeigt, dass die Regierung die Potenziale der Digitalisierung nicht wirklich verstanden hat. Zudem stellt sich die Frage nach der Glaubwürdigkeit: Einerseits wird eine digitale Offensive propagiert, andererseits scheitert man an einer vergleichsweise kleinen administrativen Anpassung. 

Die Kritik von Christine Frey trifft daher ins Schwarze: Es kann nicht sein, dass Eigentümerinnen und Eigentümer in Konfliktsituationen oder bei Uneinigkeit aufwändige Inkassotätigkeiten übernehmen müssen. Dieser Administrationsaufwand ist weder zeitgemäss noch akzeptabel. Es gibt bereits jetzt technische Möglichkeiten, eine anteilige Rechnungsstellung effizient zu realisieren. Viele Unternehmen bieten heute digitale Plattformen an, die eine automatisierte Abrechnung zwischen verschiedenen Parteien ermöglichen – warum sollte das im Falle der BGV nicht umsetzbar sein?

Die nächste Diskussion im Landrat bietet die Gelegenheit, diese Haltung zu überdenken. Es bleibt zu hoffen, dass man diese Chance nicht ungenutzt verstreichen lässt.